Aus den Erwägungen: 1. Im Normalfall führt die ordentliche Konkursbeireibung im Sinne von Art. 159 - 176 SchKG zur Konkurseröffnung. Gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG wird über das Vermögen eines der Konkursbe­ 144 B. Gerichtsentscheide 3328