W. X. (Schuldner) ist als Einzelkaufmann im Handelsregister des Kan­ tons Appenzell A.Rh. eingetragen. Mit Kreditvertrag vom 22. Juni 1995 gewährte die Bank (Gläubigerin) ihm einen Kontokorrentkredit in der Höhe von Fr. 200’000.--. Die Kreditlimite reduzierte sich per 31. Dezember 1995 um Fr. 50’000.--. Nachdem der Schuldner die Kreditlimite im März 1997 überzogen hatte und einer zweimaligen Aufforderung der Gläubigerin, ihr den Geschäftsabschluss per 31. Dezember 1996 zu liefern, nicht nachgekommen war, hat die Gläubigerin den Kreditvertrag mit Schreiben vom 8. September 1997 auf den 22. September 1997 gekündigt. Die Kreditposition belief sich per 22. September 1997 auf Fr. 145’312.10.