B. Gerichtsentscheide 3327 3327 V erdienstpfändung. Bei einer Verdienstpfändung gegen einen Landwirt können landwirtschaftliche Direktzahlungen nicht separat gepfändet werden (Art. 93 SchKG). Sachverhalt: Gegen den Landwirt X. vollzog das Betreibungsamt eine Ver­ dienstpfändung und verpflichtete diesen, den das Existenzminimum übersteigenden Verdienst am Ende jeden Monats abzuliefem. Die Gläubigerin erhob Beschwerde und verlangte die Einpfändung der gemäss Abrechnung des Landwirtschaftsamtes zu erwartenden Hangbeiträge von Fr. 1’3 5 1 D i e Aulsichtsbehörde hat die Be­ schwerde abgewiesen aus folgenden