Es stellt sich primär die Frage, ob ein auf die Kollektivgesellschaft ausgestellter Konkursverlustschein auch einen Rechtsöffnungstitel gegenüber dem haftenden Gesell­ schafter darstellt. Diese Frage wird von der Rechtsprechung vorbe­ hältlich der persönlichen Einreden bejaht (Panchaud/Caprez, die Rechtsöffnung, Zürich 1980, § 22/3).