Sachverhalt: Beim Abschluss des Konkurses über die Kollektivgesellschaft X. & Co. hatte die ausseramtliche Konkursverwaltung der C-Bank drei Konkursverlustscheine im Totalbetrag von Fr. T787712.20 ausgestellt. Diesen Betrag hatte die Gläubigerin in der Folge gegenüber dem un­ beschränkt haftenden Kollektivgesellschafter J. X. in Betreibung ge­ setzt. Dieser hatte Rechtsvorschlag erhoben. Mit Entscheid vom 16. Dezember 1997 hat das Kantonsge­ richtspräsidium Appenzell A.Rh.