B. Gerichtsentscheide 3326 2.4 S chuldbetreibung und K onkurs 3326 R echtsöffnung. In der Betreibung gegen einen unbeschränkt haften­ den Kollektivgesellschafter ist die Rechtsöffnung aufgrund eines Kon­ kursverlustscheins für eine Gesellschaftsschuld zu verweigern, wenn es am Nachweis fehlt, dass diese Schuld anerkannt worden ist (Art. 82 Abs. 1,265 Abs. 1 SchKG).