Die zeitliche Komponente scheint denn auch bei beiden Parteien bei der ’W ahl’ des vorliegenden Verfahrens im Vordergrund gestanden zu haben. Dass die Parteien die Gebühren des ordentli­ chen Verfahrens sparen wollten, scheint nur eine Nebenrolle gespielt zu haben. KGP 21.8.1998 3325 R echtsverw eigerungsbeschw erde. Verfahren bei Beschwerden gegen Entscheide, die lediglich im Dispositiv eröffnet werden (Art. 281 f. ZPO).