B. Gerichtsentscheide 3323 3323 S treitw ert. Bestimmung in einem Falle, wo einzelne der im Leitschein enthaltenen Teilforderungen nicht mit gerichtlicher Klage weiterverfolgt werden (Art. 115 ZPO). K lagerückzug. Insoweit als einzelne vor Vermittleramt geltend ge­ machte Teilforderungen nicht beim Gericht anhängig gemacht werden, liegt kein Klagerückzug vor (Art. 118,127 ZPO).