Da das Bundesge­ richt diese Voraussetzungen mit freier Kognition prüft (BGE 124 I 2, 122 I 271 Erw. 2 b) und die Beschwerdeführerin nicht behauptet, der Anspruch nach kantonalem Recht gehe weiter, überprüft auch die Justizaufsichtskommission frei. JuaK 25.3.1999 3322 U nentgeltliche R echtspflege. Zur Frage der Rückwirkung auf bereits entstandene Kosten (Art. 89 Abs. 2 ZPO).