Gemäss Überweisungsverfügung wird dem Angeklagten wahlweise ein Nichtbeherrschen des Fahrzeuges im Sinne von Art. 31 Abs. 1 SVG oder ein Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die gegebenen Verhältnisse im Sinne von Art. 32 Abs. 1 SVG zur Last gelegt. 130