Das solothumische Urteil ist von Schultz (Rechtsprechung und Praxis zum SVG 1983-1987, S. 192 f.) entgegen seiner früheren Auffassung gebilligt worden, und der Autor postuliert sogar, dass diese Rechtsprechung nicht nur beim Nichtheherrschen, sondern bei allen Verkehrsregelverletzungen, die von einem angetrun­ kenen Fahrer begangen wurden, angewendet werden soll. Das Obergericht hat in einem Urteil der 1. Abteilung vom 19. Okto­ ber 1993 in Sachen Z. , wo ein angetrunkener Unfallverursacher mit einer Blutalkoholkonzentration von 2.54 Gew.%0 zu beurteilen war, Konkurrenz von Art. 31 Abs. 1 und 91 Abs. 1 SVG angenommen. A uf diese Praxis zurückzukommen