Spätestens dann realisierte er, dass im Gegensatz zu frü­ her neu auf Seite 4 die Steuerfaktoren aufgedruckt waren. In der Folge kopierte er das Formular, ohne diese Zahlen abzudecken. Die Verteidigung macht nun geltend, dass der Appellant mit dem Ausfüllen des Formulars nicht einen Anspruch geltend gemacht habe, sondern lediglich die Überprüfung seines Anspruches durch das Aus­ füllen eines eigenen Formulars verlangt und die hierfür von ihm ver­ langten Angaben in das Formular eingesetzt habe. Dieser scheinbare Unterschied spielt hier keine Rolle.