Von der Steuerverwaltung wurde das Antragsfor­ mular nur jenen Personen zugesandt, welche aufgrund ihres Steuer­ einkommens möglicherweise Anspruch auf eine Prämienvergünsti­ gung der Krankenkasse haben. Insofern nahm die Steuerverwaltung eine Vorselektion aus allen Steuerpflichtigen des Kantons vor. Sie informierte diesen definierten Personenkreis über deren möglichen Anspruch, sandte ihnen das zur Geltendmachung des Anspruchs nö­ tige Formular zu und wies sie an, den Antrag mit einer Kopie des Krankenkassenversicherungsausweises direkt an die AHV-Gemeinde- zweigstelle ihrer Wohngemeinde zu senden. Dieser ganze Ablauf des Verfahrens, d.h. die Eruierung von möglichen Anspruchsberechtigten,