B. Gerichtsentscheide 3317 3317 U rkundenfälschung. Eine solche begeht, wer das für einen andern bestimmte Antragsformular für Prämienverbilligung in der Weise für sich verwendet, dass er die vorgedruckten persönlichen Daten des andern (Steuerfaktoren) beseitigt, eine Fotokopie erstellt und diese als Antrag für sich selbst ausfüllt und einreicht (Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 1 StGB).