Der Gesamteindruck einer Wortmarke wird vorab durch Klang und Schriftbild bestimmt (BGE 112 II 364). Vergleicht man die Titelseite der beiden Blätter, so ist die Bezeichnung ’Züri Woche' in weissen, schwarz schattierten Buchstaben in einem hellblauen ca. 3 cm breiten Balken angebracht. Demgegenüber ist der Schriftzug ’Zürichsee Wo­ che’ rund doppelt so hoch in grau schattierten Buchstaben ausgestal­ tet. Die Kleinbuchstaben sind schwarz, die beiden Grossbuchstaben sowie zwei Balken über und unter dem Schriftzug dunkelblau. Es ist einzuräumen, dass allein aufgrund des optischen Eindrucks eine Ver­ wechslungsgefahr nicht sehr naheliegt.