B. Gerichtsentscheide 3315 3315 Markenrecht. Die Bezeichnung 'Züri Woche' hat hinreichende Kenn­ zeichnungskraft und ist nicht Gemeingut (Art. 2 lit a MSchG). Die jüngere Marke ’Zürichsee Woche' unterscheidet sich nicht genü­ gend und geniesst deshalb keinen Markenschutz (Art. 3 Abs. 1 MSchG).