Ein solches Vorgehen ist auch mit einem harten, körperbetonten Einsatz um den Puck nicht zu rechtfertigen, weil in höchstem Masse unfair. Durch einen Schlag ins Gesicht verliert der Attackierte die Kontrolle über seine Bewegungen und vermag nicht mehr situationsgerecht zu reagieren. Die Gefahr eines unkontrollierten Sturzes liegt nahe, und dass dies in der Nähe der Bande, wo sich das Geschehen vorliegend abspielte, schwerwie­ gende Folgen haben konnte, war für den Beklagten als erfahrener Spieler abzusehen. Eine grobe Regelverletzung genügt bereits als Voraussetzung für die Bejahung der Haftbarkeit.