Sachverhalt: In dem am 14. Januar 1995 in Martigny ausgetragenen Spiel zwi­ schen dem HC Martigny und dem SC Herisau beging der Herisauer Spieler X. ein Foul gegenüber einem angreifenden Gegenspieler. Die­ ser stürzte gegen die Bande und verletzte sich am Mund. Der Schiedsrichter qualifizierte den Vorfall im Schiedsrichterrapport als ''Ellbogencheck gegen den Kopf an der Bande". Dieser Verstoss ge­ gen die Regel 609 b hatte für X. eine grosse Strafe (Fünfminuten­ strafe) und eine Spieldauerdisziplinarstrafe zur Folge. Der verletzte Spieler begab sich in der Folge in zahnärztliche Behandlung. Die Allianz Versicherung macht unter Berufung auf Art.