Für Männer in der Klasse 1 (Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten) im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird ein mittleres Monatseinkommen von Fr. 10*864.— +/- Fr. 7 4 2 .- angegeben (Lohnstrukturerhebung 1994, S. 105). Zieht man weiter in Betracht, dass es sich bei der Z. AG um eine junge Handelsfirma mit wenigen Angestellten handelt, so ist ein Monatslohn des Geschäftsführers von Fr. 10*000.-- durchaus branchenüblich. Wenn die Ausgleichskasse die streitige Aufrechnung mit der Praxis im Kanton Nidwalden begründet, so lässt sie ausser acht, dass in jenem Fall ein unüblich tiefer Lohn ausbezahlt wurde. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.