B. Gerichtsentscheide 2177 Auch die Klage der Ausgleichskasse gegen den Verwaltungsrats­ präsidenten A. wurde vom Verwaltungsgericht in derselben Sache und in demselben Umfang wie die vorliegende gutgeheissen. Die Beklagte haftet solidarisch mit A. (Art. 147 OR). VGer 18.3.1998 Eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist vom Eidg. Versicherungsgericht am 4. Dezember 1998 abgewiesen worden. 2177