M. verneinte in seiner Stellungnahme lediglich das Vorliegen einer Osteochondritis dissecans, ohne dies zu begrün­ den. Er geht von der intraoperativ diagnostizierten umschriebenen, nicht scharf abgegrenzten Knochennekrose aus, führt aber nicht aus, was für krankheitsbedingte Faktoren dazu geführt haben sollen. Ohne auf die speziellen medizinischen Gegebenheiten im vorliegenden Fall einzugehen, erklärte Dr. med. M. den Unfall als nur mögliche nicht jedoch überwiegend wahrscheinliche Ursache. Die beiden sich widersprechenden ärztlichen Beurteilungen basie­ ren auf unterschiedlichen Abklärungen: Dr. med.