Aufgrund dieses Befundes sei davon auszugehen, dass die Schädigung mit überwiegender W ahrscheinlich­ keit auf den Unfall zurückzuführen sei. Im Schreiben an den Be­ schwerdeführer vom 18. Februar 1997 führte Dr. K. aus, dass es sich im vorliegenden Fall um eine unfallbedingte Knochenquetschung handle, die in ihrer Entstehungsweise nicht der vor allem im Jugend­ alter auftretenden, krankheitsbedingten Osteochondritis dissecans gleichzusetzen sei.