Dieser beantwortete in der Stellungnahme vom 3. Januar 1997 die von der Versicherung gestellte Frage nach der Unfallkausalität in dem Sinne, dass die gemäss MRI- Befund vorliegende Osteochondritis dissecans von der klassischen Osteochondritis dissecans vor allem lokalisatorisch (distale Tibia) ab­ weiche. Intraoperativ habe er eine umschriebene, nicht scharf abge­ grenzte Knochennekrose vorgefunden, die insbesondere aufgrund der Mitbeteiligung des dorsalen Calcaneus als Folge eines sogenannten Bone bruise zu erklären sei. Aufgrund dieses Befundes sei davon auszugehen, dass die Schädigung mit überwiegender W ahrscheinlich­ keit auf den Unfall zurückzuführen sei.