steuerneutrale Umwandlung im Sinn von Art. 19 Abs. 1 lit. a DBG zu qualifizieren. Bei der Umwandlung von Personenunternehmungen in Kapitalge­ sellschaften stellen bei blosser Änderung der Rechtsform die Beteili­ gungsrechte ein wirtschaftlich identisches Entgelt für das eingebrachte Geschäftsvermögen dar, wenn die bisherige Unternehmertätigkeit mit den gleichen Mitteln und in gleicher Art fortgesetzt wird, die bisher Beteiligten ihre Beteiligung in der neuen Unternehmung beibehalten und ihre Anteile am Kapital und an den stillen Reserven wirtschaftlich erhalten bleiben. Die altrechtliche Praxis und Art.