Einer steuerneutralen Ersatzbeschaffung steht im übrigen auch entgegen, dass die Beschwerdeführer es trotz ausdrücklichem Hin­ weis in Ziff. 5 der vorinstanzlichen Vernehmlassung unterlassen ha­ ben, die Abwicklung der Ersatzbeschaffung buchhalterisch zu belegen. Eine Ersatzbeschaffung ist nur insoweit steuerneutral möglich, als der bei der Veräusserung des zu ersetzenden W irtschaftsgutes realisierte Ertrag durch entsprechenden Aufwand neutralisiert wird.