O., N CH 392). Dagegen ist unverändert die Beschränkung auf das Gebiet der Schweiz und die Einhaltung einer angemessenen W iederbeschaffungsfrist verlangt (vgl. Agner/Jung/Steinmann, Komm, zum DBG, N5 und 7 zu Art. 64). 85 B. Gerichtsentscheide 2174