recht, Bonn 1992, N CH 390, Reich/Duss, Unternehmensumstrukturie­ rung im Steuerrecht, Basel 1996, S. 62). Gerade weil nun der Ersatz­ beschaffungstatbestand bundesgesetzlich normiert ist und funktionell gleiche W irtschaftsgüter voraussetzt, besteht für die weitergehende Lehrmeinung kein Raum mehr, welche für eine steuerneutrale Ersatz­ beschaffung eine bloss wirtschaftliche Identität des Ersatzobjektes genügen lässt (vgl. Blumenstein/Locher, System des Steuerrechts, 4. Aufl., mit Hinweis auf Cagianut/Höhn, Unternehmenssteuerrecht).