Aus den Erwägungen: 2. Während im neuen Bundesgesetz über die direkte Bun­ dessteuer (DBG, SR 642.11) die Ersatzbeschaffung in Art. 30 (und 64) ausdrücklich geregelt ist, kannte auch die Rechtsprechung zum bishe­ rigen BdBSt diesen Steueraufschubstatbestand (BGE 108 lb 325, ASA 55 S. 434 ff.). Sowohl nach neuem wie altem Recht ist die steuerneu­ trale Ersatzbeschaffung zumindest an die folgenden Voraussetzungen gebunden, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Zunächst muss es 84