Kapitalleistungen für völlig verschiedene versicherte Risiken gleichzeitig an, ist ein Zusammenrechnen zur Wahrung einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keineswegs erforderlich. Im Gegenteil, wenn sich bei einem Steuerpflichtigen mehr als ein Vorsorgerisiko gleichzeitig realisiert, droht ihm beim Zusam­ menrechnen beispielsweise einer alters- und einer invaliditätsbeding­ ten Kapitalleistung eine Inanspruchnahme über seine wirtschaftliche 83 B. Gerichtsentscheide 2174