1. Umstritten ist, ob eine aus privater Unfallversicherung den Be­ schwerdeführern ausbezahlte Invaliditätsentschädigung im Betrag von Fr. 480'000.-- nach Art. 28 Ziff. 3 oder allenfalls Ziff. 4des Steuerge­ setzes (StG, bGS 621.11) steuerpflichtig ist. Die Steuerverwaltung erklärte die Kapitalzahlung ausdrücklich ge­ stützt auf Art. 28 Ziff. 3 StG als steuerbare Leistung. Unter dem Titel "Sonstige Einkünfte" sind demnach namentlich Kapitalleistungen aus Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen sowie anderen anerkann­ ten Vorsorgeformen steuerbar. Kapitalleistungen stellen einmalige Einkünfte im Sinn von Art. 19 Abs. 1 StG