Kapitalleistungen. Eine für den Invaliditätsfall ausgerichtete Kapital­ leistung aus privater Unfallversicherung stellt eine nach Art. 28 Ziff. 3 StG steuerbare Leistung dar. Fliessen mehrere Kapitalieistungen im gleichen Jahr zu, sind diese zusammenzurechnen, sofern diese für das gleiche versicherte Ereignis oder Risiko zufliessen.