Der vom Stimmbürger erlassene rechtsgültige Zonenplan wurde am 14. Februar 1995 vom Regierungsrat genehmigt und trat damit in Kraft (Art. 50 Abs. 1 und 3 EG zum RPG, bGS 721.1). Dieser Nutzungsplan wies die Schülerwiese teils der Kernzone und teils der Grünzone zu und belegte diese mit einer Quartierplanpflicht. Der Erlass des vorlie­ gend streitigen Gestaltungs- bzw. Sondemutzungsplanes durch den 70 B. Gerichtsentscheide 2170