B. Gerichtsentscheide 2169 2169 Leichtsinnige oder mutwillige Beschwerdeführung. Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG: Abweichend vom Grundsatz der Kostenlosigkeit des Ver­ fahrens in der Sozialversicherung kann einer Partei eine Gerichtsge­ bühr auferlegt werden, wenn diese Tatsachen wider besseres Wissen als wahr behauptet oder ihre Stellungnahme auf einen Sachverhalt abstützt, von dem sie weiss oder bei der ihr zumutbaren Sorgfalt wis­ sen müsste, dass er unrichtig ist.