207 Ziffer 8 ZPO sieht ein solches für die ’Feststellung’ neuen Vermögens vor, nicht aber für den ’Rechtsvorschlag im Ver­ fahren auf Feststellung neuen Vermögens', eine sprachliche Unter­ scheidung, die aus den Art. 7 Ziffer 6 und Art. 8 Ziff. 8 lit. a ZPO folgt). Eine mündliche Verhandlung ist grundsätzlich nicht vorgese­ hen. 107