Entscheidend ist jedoch, dass selbst die Kläger eine strassenmässige Erschliessung sowohl von Norden (über die Bahn) als auch von Süden (über die Bleichelistrasse) für möglich halten. Unter diesen Umständen steht ausser Frage, dass die Ge­ meinde nicht nur aufgrund der Gebietsgrösse, sondern auch zur 84 B. Gerichtsentscheide 2167