Weil eine Zonenplanrevision erst 1994 gelang, galt somit beim In­ krafttreten der gewässerschutzrechtlichen Eigentumsbeschränkung am 30. Juli 1991 nach wie vor der Zonenplan von 1967. Daran ändert das 1980 revidierte Baureglement nichts. Ob eine altrechtliche, vor Inkrafttreten des RPG erlassene Ortsplanung bereits den Anforderun­ gen des RPG genügte, beurteilt sich gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung weder sektoriell noch parzellen- oder quartierweise, sondern die Nutzungsplanung muss als Ganzes den Anforderungen des RPG genügen (BGE 121 II 421,122 II 330ff.