Heckenschutzes gebührend Rechnung getragen werden kann. OGer 21.5.1996 3283 Notfrist. Die Notfrist zur Einreichung der Klageantwort ist nicht er­ streckbar, doch verdient das Vertrauen auf eine unrichtige Auskunft und eine entgegen dem Gesetz gewährte Fristerstreckung durch die Gerichtskanzlei richterlichen Schutz (Art. 70 Abs. 3 ,1 3 8 ZPO).