In jüngster Zeit wurden Anschlusskosten von insgesamt rund Fr. 30 '0 0 0 .- (bzw. Fr. 7 '5 0 0 .- pro Einwohnergleichwert) sogar für ein Bauernhaus mit vier Zimmern als zumutbar betrachtet (BVR 1996, S. 25, E. 5 b/bb). Die Liegenschaft des Beschwerdeführers steht zwar im Eigentum eines Landwirtes, ist aber Unbestrittenermassen ganz­ jährig für nichtlandwirtschaftliche Zwecke an einen Dritten vermietet.