C. Gerichtsentscheide 3276 4.Öffentliches Recht A n w a lts re c h t 3276 A n w alt. Die Vornahme gekennzeichneter Änderungen an den eigenen Rechtsbegehren bei der nachträglichen Unterzeichnung des vermitt­ leramtlichen Protokolls ist nicht standeswidrig (Art. 7 Anwaltsord­ nung). In einer Erbschaftsstreitigkeit stellte der Vermittler nach durchgeführ­ tem Vermittlungsvorstand den Parteivertretem das Protokoll zur Un­ terzeichnung zu. RA X. änderte das Rechtsbegehren der von ihm ver­ tretenen Beklagten (unter Kennzeichnung mit seinem Kürzel) wie folgt: