Der Ertrinkungsunfall ist denn auch geradezu typisch verlaufen, indem der ertrinkende Knabe - weil nicht sofort entdeckt und falsch reanimiert - so lange ohne Sauerstoffzufuhr blieb, bis der vorliegende schwere Himschaden eintrat. Der Bademeister wusste nach eigener Aussage, dass etliche Kinder aus Ex-Jugosiawien selbst mit 14 Jahren nicht schwimmen können und trotzdem allein ins Schwimmbad gehen; einigen hat er sogar unentgeltlichen Schwimm­ unterricht erteilt. Auch vor zweiter Instanz wurde wiederum geltend gemacht, die Eltern hätten das des Schwimmens unkundige Kind nicht allein in die Badeanstalt gehen lassen dürfen.