Deshalb lässt sich zweifelsfrei sagen, dass eine korrekte Reani­ mation geeignet gewesen wäre, die schwere Himschädigung des Kin­ des zu vermeiden (Risikoerhöhungstheorie). Darüber hinaus ist der Gutachter für diesen Fall, dass das Kind nur wenige Minuten unter Wasser gelegen hat, der Überzeugung, dass der schwere, bleibende Gehimschaden mit praktischer Gewissheit hätte vermieden werden können. Diese Erwägungen zeigen deutlich, dass vorliegend eine schwere Schädigung des Kindes mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre, wenn zwischen der Bergung und dem Eintreffen der Notfallequipe die Wiederbelebung rascher und fachgerecht durchgeführt worden wäre.