Nachdem der Bademeister zum Unfallzeitpunkt das Bassin nicht beaufsichtigt hatte und auch sonst niemand den Unfallhergang beob­ achten konnte, geht die Expertise richtigerweise von Hypothesen aus. Dabei kann einzig nicht genau ermittelt werden, wie lange der Knabe im Wasser lag. Die Notfallequipe des Spitals wurde um 17.40 Uhr alarmiert und traf um 17.45 Uhr am Unfallort ein. Dem Verunfallten kam demnach Unbestrittenermassen während mindestens fünf Minu­ ten keine zweckmässige Reanimation zu (Kombination von Be­ atmung und Herzdruckmassage). Sodann steht fest, dass das Herz erst nach weiteren fünf Minuten wieder zum Schlagen gebracht und der Kreislauf wiederhergestellt werden konnte.