Der angeklagte Bademeister hat ei­ genen Angaben zufolge bemerkt, dass beim Verunglückten sowohl die Atemtätigkeit als auch die Herz-Kreislauftätigkeit aufgehört hat­ ten. Folglich hätten beide Hauptfunktionen gleichzeitig durch Be­ atmung und Herzdruckmassage ersetzt werden müssen. Statt dessen packte der Bademeister den Jungen an den Beinen und hob ihn in die Höhe. Dieser Vorgang (Ausschütteln) ist bei Personen, die im Süss­ wasser ertrinken, sinnlos. Gelangt Süsswasser in die Atemwege bzw. in die Lungen, so wird es äusserst rasch über die Schleimhäute in die Blutbahn aufgenommen und lässt sich nicht wieder zurückgewinnen (osmotische Kraft).