1. Gemäss Gutachten des IGM St. Gallen vom 22. März 1993 ist an­ gesichts des schweren Himschadens beim verunfallten Knaben da­ von auszugehen, dass die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn insgesamt während 10 bis 15 Minuten unterbrochen war. Die Himschädigung ist laut Gutachten ausschliesslich auf den Sauerstoffmangel zurückzu­ führen, andere schädigende Einflüsse, namentlich traumatische Ein­ wirkungen gegen den Kopf (z.B. Schlag) oder eine Herzfunktionsstö­ rung schloss die Expertise aus. Der angeklagte Bademeister hat ei­ genen Angaben zufolge bemerkt, dass beim Verunglückten sowohl die Atemtätigkeit als auch die Herz-Kreislauftätigkeit aufgehört hat­ ten.