Ein Verstoss gegen diese einzig im Interesse des Pfandgläubi­ gers erlassene Vorschrift führt zu einer relativen Nichtigkeit (W. Nie­ derer, "Die Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte des Grundeigentümers über noch nicht verfallene Miet- oder Pachtzinsforderungen gegen­ über dem betreibenden Grundpfandgläubiger", SJZ 33(1937),273 f). Die Vorinstanz hat zutreffend und gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes die Anwendbarkeit von Art. 806 Abs 3 ZGB ver­ 34 C. Gerichtsentscheide 3263