Der Bau­ entscheid ist mit dem Bewilligungsentscheid der Polizeidirektion in­ haltlich wie zeitlich zu koordinieren. In formeller Hinsicht sind die bei­ den Entscheide dem Gesuchsteller und gegebenenfalls weiteren Be­ teiligten zumindest gleichzeitig zu eröffnen. VGer 30.8.1995 2146 Frem denpolizei. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung: Überprüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes (Art. 11 des Geset­ zes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGerG, bGS 143.6).