B. Verwaltungsgerichtsentscheide 2145 2146 2145 Baubew illigung für die Errichtung einer Gartenwirtschaft. Koordina­ tion mit der wirtschaftspolizeilichen Bewilligung. Ein Bauherr ersuchte je separat die Baubewilligungskommission der Gemeinde und die Polizeidirektion um die Bewilligung einer Garten­ wirtschaft. Die nach Art. 12 ff. des Gesetzes über das Gastgewerbe (GGG, bGS 955.11) erforderliche wirtschaftspolizeiliche Bewilligung wurde ihm von der Polizeidirektion unter dem Vorbehalt erteilt, dass er die nach Raumplanungs-, Feuerpolizei-, Bau- und Gesundheitspo­ lizeirecht notwendigen Bewilligungen noch einzuholen habe. Die wirt­ schaftspolizeiliche Bewilligung wurde unangefochten rechtskräftig. Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Baugesuches erhob ein Nach­ bar Einsprache, Rekurs und Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Infolge Nichtgebrauchs erlosch die wirtschaftspolizeiliche Bewilligung noch während des umstrittenen Baubewilligungsverfahrens (Art. 23 Abs. 3 GGG), worauf der Bauherr sein Gesuch umgehend erneuerte. Das Verwaltungsgericht heisst die Baubeschwerde des Nachbarn gut. Es weist die Sache zur koordinierten Rechtsanwendung an die erst­ instanzlich zuständige Baubewilligungskommission zurück. Der Bau­ entscheid ist mit dem Bewilligungsentscheid der Polizeidirektion in­ haltlich wie zeitlich zu koordinieren. In formeller Hinsicht sind die bei­ den Entscheide dem Gesuchsteller und gegebenenfalls weiteren Be­ teiligten zumindest gleichzeitig zu eröffnen. VGer 30.8.1995 2146 Frem denpolizei. Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung: Überprüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes (Art. 11 des Geset­ zes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, VwGerG, bGS 143.6). Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde können beim Verwaltungsgericht grundsätzlich Rechtsverletzungen (inklusive Ermessensmissbrauch und -Überschreitung) und die unrichtige oder unvollständige Feststel­ lung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 11 Abs. 1 VwGerG). Volle 28