82 SchKG erteilt das Gericht die provisorische Rechtsöff­ nung, wenn die betriebene Forderung auf einer durch Unterschrift be­ kräftigten Schuldanerkennung beruht. Der Darlehensvertrag für die Hypothekarschuld und die Zinsen stellt einen provisorischen Rechts­ öffnungstitel der Bank X gegenüber den Solidarschuldnern A, B und C dar. Damit die Gläubigerrechte der Bank X auf den Gesellschafter A übergehen, bedarf es einer Zession oder einer Subrogation. Gesell­ schafter A stützt seine Gläubigerrechte auf Subrogation