cheint weiter, dass der Notfallarzt sich auch darüber im klaren war, ass der Angeklagte mit dem Auto unterwegs war. Wäre der Zustand es Angeklagten derart gewesen, dass die empfohlene antiphlogistiche Behandlung eine für einen Automobilisten bedenkliche Dosierung rfordert hätte, wäre vom Arzt sicherlich ein Hinweis gemacht worden. ) Der Angeklagte erleidet nach eigener Darstellung häufig unvorheresehene Schmerzanfälle. Er führt deswegen die verschriebenen Meikamente auf sich, um sich Linderung zu verschaffen.