er Angeklagte, der auf 14.00 Uhr zur Appellationsverhandlung voreladen war, liess am frühen Morgen durch seinen Verteidiger mittei- n, er habe wegen eines Schmerzanfalles im Bein am Vorabend den otfalldienst aufsuchen müssen und in der Folge schmerzstillende littel eingenommen. Diese Mittel, die ihm der Hausarzt verschrieben atte, führte er mit sich, weil er wegen eines früheren Unfalls anscheiend des öftern Schmerzanfälle erleidet. Nach Aussagen des Angeagten verursacht die Einnahme des Mittels in höheren Dosierungen chwindel. Da er sich im süddeutschen Raum aufgehalten habe, habe r deshalb nicht rechtzeitig zur Verhandlung nach Trogen reisen könen.